* Kinder im Alter vom vollendeten 3. bis zum vollendeten 16. Lebensjahr und Schüler/innen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr, unter Vorlage des Schülerausweises.
Ermäßigte Gebühren werden erhoben bei Behinderten unter Vorlage des Schwerbehindertenausweises, im Falle einer notwendigen Begleitperson (gekennzeichnet im Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen „B“) hat die Begleitperson kostenfreien Eintritt.
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